Über uns

Als Planungsspezialisten kümmern wir uns um die frühzeitige Abstimmung mit Architekten, Statikern sowie den Gewerken Heizung, Lüftung, Sanitär und mit den Belangen der Elektro- und Fördertechnik.

Zu unseren Aufgaben gehört darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Behörden, u. a. die Abstimmung mit dem vorbeugenden Brandschutz, den örtlichen Energieversorgern, den Telefongesellschaften usw.

Das rechtzeitige Einschalten eines TG Planungsbüros für technische Gebäudeausrüstung schafft für Sie günstige Verhandlungspositionen gegenüber Behörden und Institutionen.

Damit ergibt sich eine genaue Planung und Kostensicherheit ein optimales Argument zur Verhandlung mit Mietern, Banken und anderen Geldgebern.

In den Rahmen einer TGA-Planung fallen unter anderem folgende Arbeitsschritte/Dienstleistungen:

  • Planung, Projektierung, Bauleitung und die darauffolgende Inbetriebnahme von Gebäuden aller im Rahmen der TGA notwendigen Gewerke (Heizung, Klima, Lüftung, Elektrotechnik und sanitäre Anlagen),
  • Grundlagenermittlung,
  • Erstellung von Kostenschätzungen und Wirtschaftlichkeitsvergleichen,
  • Erstellung von Berechnungen,
  • Auswahl von Komponenten,
  • Abstimmung mit den verschiedenen Gewerken.

Zu diesen Gewerken gehören unter anderem

  • Heizungs- und Sanitärtechnik,
  • Blockheizkraftwerke,
  • Raumluft- und Kältetechnik,
  • Gebäudesystemtechnik sowie Sprinkler- und Feuerlöschtechnik,
  • Erneuerbare Energien,
  • Elektrotechnik, Stromversorgungs- und Beleuchtungsanlagen,
  • Einbruchmeldeanlagen sowie
  • Trafostationen und Netzersatzanlagen.
  • Elektrotechnik und Gebäudeautomation,
  • Aufzugstechnik,
  • Reinraumtechnik,
  • Raumlufttechnik,
  • Sanitärtechnik sowie
  • Wärmetechnik/Heiztechnik.

Beratung bei der Finanzierung der Maßnahmen

Auf Wunsch berät Sie unser Energieberater über Finanzierungsmöglichkeiten von energetischen Sanierungs- sowie Umbaumaßnahmen, aber auch bei der Anschaffung neuer technischer Anlagen.

So besteht beispielsweise die Möglichkeit, Fördermittel der KfW-Bank und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen. Bei der Beantragung dieser Mittel ist es teilweise vorgeschrieben, einen Energieberater oder Bausachverständigen hinzuzuziehen.
Erst wenn dieser eine umfangreiche Analyse erstellt hat, auf deren Basis die Sanierungsmaßnahmen erfolgen sollen, werden entsprechende Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen gewährt.